Grundlage für die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger ist die THW-Dienstvorschrift 7. In dieser wird alles rund um den Bereich Atemschutz geregelt. Neben diesen Rechtsgrundlagen standen auch theoretische Grundlagen für die Bereiche Atmung, Einsatzgrundätze und Technik der Atemschutzgeräte auf dem Schulungsprogramm.
An insgesamt drei Samstagen wurde das Erlernte anschließend in die Praxis umgesetzt. Neben einem ersten Gewöhnungsgang im Umfeld des Ortsverbandes wurden am ersten Praxistag bereits Erfahrungen im Bereich der Orientierung in unbekannten Bereichen gesammelt.
Am zweiten Praxistag wurde es dann schon intensiver: Es ging in den Bereich der Orientierung unter Nullsicht, Absuchen von Räumen und einer kleinen Einweisung in den Bereich des Notfalltrainings.
Der dritte Praxistag stand voll im Zeichen der Belastung: Neben einer Einsatzübung auf dem Übungsgelände, in der das bisher erlernte in die Praxis umgesetzt werden musste, musste auch die Atemschutzübungsstrecke absolviert werden. Hierbei erhielt das Ausbilderteam wie schon in den Jahren zuvor die Unterstützung des Feuerwehrausbildungszentrums NRW aus Kempen.
Am Ende eines anstrengenden Tages konnten insgesamt 19 Helferinnen und Helfer Ihre Teilnahmebescheinigungen aus den Händen der Ausbilder entgegen nehmen und sich nun "Atemschutzgeräteträger im THW" nennen.
Ein besonderer Dank gilt den Mitarbeitern der Geschäftsstelle Mönchengladbach für die reibungslose Organisation und Unterstützung.
Aus unserem Ortsverband nahmen an die Lehrgang erfolgreich die Helfer Michael Sarasa, Stephan Jansen, Niklas Wacker und Cedric Neuschwinger teil.