Wir lassen Sie nicht im Regen stehen.

Das THW-Gesetz schützt Sie als Arbeitgeber, sodass Sie Ihre Mitarbeiter ruhigen Gewissens in den Einsatz schicken können. 

Die Unterstützung durch den Arbeitgeber ist wichtig für jedes THW-Mitglied. Wenn sich MitarbeiterInnen Ihres Unternehmens ehrenamtlich engagieren, bedeutet das nicht nur, dass sie im Einsatzfall zur Stelle sein müssen; Mit THW-Helferinnen und -Helfern in Ihren Reihen erwartet Sie auch ein Mehrwehrt für Ihr Unternehmen.

THW-Helfer sind motiviert, belastbar, Teamplayer aus Leidenschaft, führungsstark, lernen den Umgang mit Technik, handwerkliches Geschick und können sich über das THW auch in ihrem Berufsfeld individuell weiterqualifizieren.

Für den Einsatzfall oder Ausbildungsmaßnahmen, die ausnahmsweise während der Arbeitszeit stattfinden müssen, ist nach §3 des THW-Gesetzes für den Ersatz des Arbeitsentgeltes gesorgt. Informationen darüber erhalten Sie in solchen Fällen immer automatisch per Post zugesandt.

Sprechen Sie uns bei Fragen bitte an.