THW vs. Feuerwehr – Was hat es damit auf sich?

von Stephan Frambach

„Guck mal, die blaue Feuerwehr!“ – „THW – Wir kommen, wenn die Feuerwehr nicht mehr weiter weiß!“ – „THW – das ist doch dieser Kriegs-Warteverein?!“…

Ob aus Kindermund, von Auto-Aufklebern oder beim Stammtischgespräch – einen dieser Sätze hat bestimmt jeder, der sich mit dem THW aktiv oder passiv befasst, schon einmal gehört oder gelesen. Vielleicht hat sich der ein oder andere auch schon einmal gefragt: Besteht hier ernsthaft eine Konkurrenz oder gar ein Wettbewerb zwischen den beiden Hilfsorganisationen?

Die Antwort auf diese Frage ist aus sachlicher Perspektive relativ einfach und eindeutig: „Nein.“ - Welchen Sinn hätte auch eine Konkurrenz zwischen zwei öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, die auf den Schutz von Menschen, Tieren und Sachwerten spezialisiert sind? Wie kommt es aber zu den oben erwähnten Redewendungen?

Zugegeben, viele solcher Sprüche entstehen auf kameradschaftlicher Ebene und sind daher bewusst ironisch und zum Teil provokativ. Sie werden dementsprechend auch mit dem nötigen Humor verstanden. Dennoch können abseits solcher Einwürfe gewisse Zweifel und Fragen offenbleiben, weshalb es in Deutschland zwei solch ähnliche Organisationen gibt, deren Aufgabenbereiche sich anscheinend überschneiden. Um diesen Fragen auf den Grund zu gehen, ist zunächst ein Blick in zwei Bücher notwendig - in das Geschichts- und das Gesetzbuch. In den folgenden Zeilen möchten wir die wichtigsten Eckpunkte anschaulich zusammenfassen und so vielleicht das ein oder andere Missverständnis ausräumen.

Allerdings müssen wir betonen, dass wir viele Sachverhalte in diesem Rahmen nur vereinfacht darstellen können – dies soll bitte nicht als Pauschalisierung verstanden werden.

Geschichtliches

Zweifelsohne ist die Geschichte der Feuerwehr sehr viel länger als die des THW. Immerhin war das Feuer die wohl häufigste Gefahr bei der immer dichter werdenden Besiedlung durch den Menschen. Auch andere Unglücke wie Überschwemmungen, Unwetter oder Unfälle mussten gebannt werden und riefen die Feuerwehren regelmäßig auf den Plan. Große Bekanntheit in Deutschland hat das für die Feuerwehr verwendete Signet, das die Schlagworte „Retten, Löschen, Bergen, Schützen“ symbolisiert. Symbolcharakter haben sicherlich auch die „feuerroten“ Einsatzfahrzeuge, die nicht nur in Deutschland ein Blickfang für Kinderaugen sind sondern auch ein Garant für die zuverlässige örtliche Gefahrenabwehr.

Das THW als Bundesbehörde wurde im Jahr 1950 gegründet und stellt faktisch eine Nachfolgerorganisation der Technischen Nothilfe dar, die zwischen 1919 und 1945 existierte und vorrangig der Aufrechterhaltung kritischer Infrastruktur diente. Mit der Gründung des THW verfolgte der Bund grob formuliert zwei Ziele: Zum Einen wurden im THW die Fachbereiche Bergungs- und Instandsetzungsdienst für die technische Hilfe im Zivilschutz angesiedelt. Zum Anderen stellte der Bund den Bundesländern mit dem THW eine unterstützende Organisation für Katastrophenfälle bereit. Dies bedeutete konkret, dass die für die örtliche Gefahrenabwehr zuständigen Stellen (z.B. Feuerwehr oder Polizei) im Bedarfsfalle – z.B. bei großen oder langwierigen Schadenslagen – auf die Einheiten des THW zurückgreifen konnten. Parallel unterstützte der Bund die Feuerwehren in den Ländern mit Fahrzeugen und Ausstattung, um Zivilschutzaufgaben im Bereich "Brandschutz" und "ABC-Schutz" zu erfüllen.

In der jungen Bundesrepublik und zu Zeiten des „Kalten Krieges“ lag der Fokus auch auf dem Schutz der Zivilbevölkerung im Spannungs- und Verteidigungsfall - ein Fall, der glücklicherweise nie eintrat. So war das THW beispielsweise in manchen Regionen für die Unterhaltung und Betreibung von Bunkeranlagen für die Zivilbevölkerung verantwortlich. Die Übungsszenarien des THW waren in jener Zeit auch vorrangig so angelegt, wie sie bei größeren Katastrophen oder eben im Kriegsfall für möglich gehalten wurden. Dieser Umstand prägte dann wohl auch den ironischen Begriff „Kriegs-Warteverein“. Die Einsatzfahrzeuge des THWs waren dabei nicht immer blau: In den ersten Jahren, als Einheiten zum Beispiel im Bergungsdienst des Luftschutzhilfsdienstes (LSHD) angesiedelt waren, wurden sand- oder khakifarbene Lackierungen verwendet.

Da sich seit dem Jahre 1989 nicht nur die politische Welt sondern auch die globalen Gefahrenlagen verändert haben, erfuhr auch das THW diverse Umstrukturierungen und Neuausrichtungen. Die Feuerwehren unterlagen aufgrund ihrer regionalen Zuständigkeit nicht bzw. kaum diesem Umstand.

Der gesetzliche Auftrag

Maßgeblich für die Arbeit der beiden Organisationen Feuerwehr und THW sind die jeweiligen gesetzlichen Grundlagen.

Für das THW als Bundesbehörde gilt das THW-Gesetz, welches ein Bundesgesetz darstellt. In diesem Gesetz sind die Aufgaben des THWs klar definiert als technische Hilfe:

  1. nach dem Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz,
  2. im Ausland im Auftrag der Bundesregierung,
  3. bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen sowie
  4. bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben im Sinne der Nummern 1 bis 3, soweit es diese durch Vereinbarung übernommen hat.

Salopp formuliert gilt gemäß dem Grundgesetz (GG) die Formel „Zivilschutz ist Bundessache - Katastrophenschutz ist Ländersache“  (vgl. GG Art 30, 70., Art 73. Abs 1 I), wonach sich auch der Charakter der Anforderung des THWs bildet: Das THW wird (in Friedenszeiten) grundsätzlich auf Anforderung tätig. Die Anforderung erfolgt dabei von Organisationen („Stellen“), die für die Gefahrenabwehr vorrangig zuständig sind. Dies können Polizei, Feuerwehren oder auch Landes-, Kreis- oder kommunale Behörden sein.

Die gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Feuerwehren regeln – der obigen Formel folgend – die Bundesländer mit einer entsprechenden Gesetzgebung. Dies bedeutet nicht zwangsläufig, dass die Arbeit der Feuerwehr per se als „Katastrophenschutz“ gilt, jedoch, dass die Verantwortung für den Brandschutz und die örtliche Gefahrenabwehr bis in die einzelnen Städten und Gemeinden heruntergebrochen wird. In NRW regelt beispielsweise das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) die Arbeit der Wehren.

Was heißt das in der Praxis?

Die Verteilung der Gesetzgebungskompetenz auf die Länder und das Herunterbrechen der Verantwortung für die örtliche Gefahrenabwehr auf Gebietskörperschaften bringen einige Vorteile mit sich, denn die Einrichtungen der Feuerwehren kann äußerst flexibel auf die örtlichen Gefahrenpotentiale angepasst werden. Beispielsweise ist in Ballungsgebieten und Großstädten ab einer gewissen Bevölkerungszahl die Einrichtung von Berufsfeuerwehren vorgeschrieben, in ländlichen Gebieten kann oftmals eine Feuerwehr auf ehrenamtlicher Basis ausreichen. Auch die Ausstattung der Wehren kann regional sehr unterschiedlich und bedarfsorientiert sein. Man denke hierbei zum Beispiel an Werksfeuerwehren oder Feuerwehren auf Flughäfen.

Bei größeren Schadenslagen, die darüber hinaus auch über lange Zeiträume bestehen bleiben können (z.B. bei einer Flutkatastrophe), kommen jedoch einige Aspekte in den Vordergrund, die dem oben beschriebenen Konstrukt entgegenstehen. So muss beispielsweise der Brandschutz in den einzelnen Regionen stets gewährleistet bleiben – eine lange Bindung von Einsatzkräften an einem spezifischen Ort ist somit nicht immer möglich. Auch die „Kompatibilität“ der Feuerwehreinheiten, vor allem über Ländergrenzen hinweg, ist aufgrund unterschiedlicher Standards nicht immer gegeben. Dies kann zu einem höheren Koordinierungsaufwand führen.

Ein weiterer Aspekt ist die technische Ausstattung auf Basis des gesetzlichen Auftrags. Neben dem Löschen von Bränden ist auch die technische Hilfe (z.B. bei Verkehrsunfällen) eine Kernaufgabe der Feuerwehr. Allerdings sind auch hier die Fahrzeuge und Geräte zumeist auf das regionale Gefahrenpotential optimal abgestimmt. Die strukturelle und vor allem flächendeckende Ausrichtung der Feuerwehren auf Katastrophen und Großschadenslagen wäre folglich mit einem großen finanziellen und organisatorischen Aufwand verbunden.

Was ist dann die Aufgabe des THWs?

Die Struktur des THW ist verglichen mit den Feuerwehren anders und kann den oben genannten Aspekten Rechnung tragen. Vorneweg sei erwähnt, dass das THW auf die technische Hilfe spezialisiert und nicht für den Brandschutz ausgerüstet ist.

Die personelle und technische Ausstattung der THW-Einheiten ist bundesweit in der Stärke- und Ausrüstungsnachweisung (StAN) definiert. Somit ergibt sich über die Ländergrenzen hinweg ein einheitliches „Baukastensystem“, das im Einsatzfall bedarfsorientiert zusammengestellt werden kann. Neben den Bergungsgruppen als vielseitige Basiseinheiten im THW erweitern verschiedene Fachgruppen die Einsatzoptionen erheblich. Die Ausstattung dieser Fachgruppen ist so dimensioniert, dass große Schadenslagen über lange Zeiträume bearbeitet werden können. Plastische Beispiele für deren Ausstattung sind mobile Stromerzeuger mit einer Leistung bis 400 kVA, Trinkwasseraufbereitungsanlagen, Hilfsmittel bei Ölschäden in Gewässern, Schmutzwasserpumpen mit einer Förderleistung bis 15.000 l/min, Bagger und Radlader, Boote, Mobilkräne, Behelfsbrücken, Beleuchtungsanhänger und vieles mehr.

Die Einheiten sind innerhalb Deutschlands bedarfsorientiert verteilt, eine Zusammenziehung im Katastrophenfall ist jederzeit möglich. Aufgrund der bundesweiten Definition gleichen sich die Ausstattungsmerkmale der Gruppen und sie sind daher beliebig austauschbar, was z.B. die Ablösung von Einheiten während eines Einsatzes vereinfacht.

Die Aufgabe des THW ist somit die Unterstützung der Einheiten in der örtlichen Gefahrenabwehr. Der Spruch „THW – Wir kommen, wenn die Feuerwehr nicht mehr weiter weiß!“ drückt – natürlich ironisch überspitzt – die Tatsache aus, dass das THW die örtliche Gefahrenabwehr sinnvoll unterstützen kann. Mit „Nicht-Wissen“ hat das selbstverständlich nichts zu tun.

Die Tatsache, dass das THW zum Teil als „blaue Feuerwehr“ angesehen wird, ist vermutlich der optischen Verwandtschaft zwischen den Gerätekraftwagen und gängigen Feuerwehrfahrzeugen geschuldet. Dennoch haben die ultramarinblauen Fahrzeuge des THW kein Löschwasser an Bord.

Zur Eingangsfrage: Konkurrenz – Ja oder Nein?

Wie eingangs erwähnt, würde eine Konkurrenz, egal wie man sie zu konstruieren versuchte, keinen Sinn ergeben. In beiden Organisationen sind Menschen zum Großteil ehrenamtlich und damit unentgeltlich im Sinne des Allgemeinwohls aktiv. Eine Konkurrenz wäre hier kontraproduktiv. Es ist vielmehr umgekehrt: Gemeinsame Übungen oder auch Ausbildungen in den Schnittbereichen (z.B. Einsatz unter Atemschutz, technische Hilfeleistungen) ist vielerort gelebte Praxis und fördert die reibungslose Zusammenarbeit. Die Zielsetzung "Hilfe zu leisten" ist und bleibt dabei eindeutig.

Das Hilfeleistungssystem in Deutschland ist durch seine Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) äußerst effektiv und vielseitig aufgebaut. Die Kompetenzen und Aufgaben sind durch gesetzliche Vorgaben klar geregelt. Für die Bürgerinnen und Bürger, sowie für Unternehmen ist der erste Ansprechpartner in Sachen Gefahrenabwehr die örtliche Leitstelle, stets zu erreichen unter der Notrufnummer 112.

Unser Apell an Sie als Leser dieses Textes ist daher, sich ehrenamtlich in einer beliebigen Hilfsorganisation einzubringen – ob als aktives Mitglied oder als Förderer. Denn nur so ist der hohe Hilfeleistungsstandard in Deutschland aufrechtzuerhalten. Und möglicherweise können Sie beim nächsten Gespräch mit Freunden oder Verwandten das ein oder andere Missverständnis ausräumen.

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