Das Technische Hilfswerk in Kürze

Bereits im Jahre 1919 hatte der ehemalige Pionieroffizier Otto Lummitzsch die Idee, ehrenamtliche Helfer mit technischem Fachwissen zu gewinnen, um bei Katastrophen und Unglücksfällen mit technischem Gerät Hilfe zu leisten.
Er gründete 1919 die "Technische Nothilfe" (TN). Diese Organisation war bereits damals ausschließlich von dem humanitären Gedanken getragen. Sie war eine bis 1939 formell unabhängige, de facto aber vom Deutschen Reich unterhaltene Freiwilligenorganisation und wurde mit dem Ende des 2. Weltkrieges von den Alliierten aufgelöst.
31 Jahre nach der Gründung, am 22. August 1950, wurde Otto Lummitzsch von dem damaligen Bundesminister des Inneren, Dr. Gustav Heinemann beauftragt, erneut eine Organisation mit ehrenamtlichen Helfern für den technischen Zivil- und Katastrophenschutz aufzubauen. Dies war die Geburtsstunde des heutigen THWs - Es wurde als "nicht rechtsfähige Bundesanstalt des öffentlichen Rechts" aufgrund des Erlasses des Bundesministerium des Innern (s. Gemeinsames Ministerialblatt, Nr. 30 vom 20.10.1953, Seite 507) errichtet und ist seit 1992 direkt dem Bundesinnenministerium unterstellt. 

Das THW heute

Mit seinen über 60.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, verteilt auf insgesamt 668 Ortsverbände, bildet das THW neben den Feuerwehren einen wesentlichen Bestandteil im Hilfeleistungssystem der Bundesrepublik Deutschland. Aber auch weltweit ist das THW ein Begriff: In zahlreichen Auslandseinsätzen wie z.B. in Frankreich, Polen, im Iran, Mexiko, oder den Niederlanden konnte das THW effektiv und schnell technische Hilfe leisten.

Bundesweit sind rund 850 hauptamtliche Mitarbeiter in den Regional- und Landesbeauftragten- Dienststellen sowie in der THW-Leitung in Bonn/Bad Godesberg tätig. Höchster Repräsentant aller ehren- und hauptamtlichen Angehörigen ist der THW-Präsident bzw. die THW-Präsidentin.

Einsatz- und Verwendungsmöglichkeiten des THW

Zum Einsatz kommt das THW immer dann, wenn die Folgen von Katastrophen, größeren Schadensereignissen oder schweren Unfällen durch sein Können, seine Fachkompetenz und seine umfangreiche Ausstattung zu bewältigen sind. Wenn man nämlich Verstärkung braucht - viel Verstärkung, weil die eigenen Einsatzkräfte quantitativ nicht ausreichen, oder sehr spezielle Verstärkung, weil ungewöhnliche Aufgaben zu lösen sind, kann das THW in vielen Fällen wirksam helfen.

Das THW hat einen strukturellen Vorteil in die Wiege gelegt bekommen: Es ist bundesweit einheitlich organisiert. Dadurch verhallt der Ruf nach Verstärkung durch das THW nicht an Kommunal- oder Ländergrenzen. Gleichzeitig kann der nächstgelegene Ortsverband sowohl schnell mit ersten Einsatzkräften Hilfe leisten als auch Spezialausstattung und Verstärkungskräfte überörtlich heranführen. Im Vorfeld bietet die THW-Struktur Ansprechpartner auf örtlicher, regionaler, Landes- und Bundesebene. Örtlich vertritt der Ortsbeauftragte die Bundesbehörde THW. Er ist wie seine Helfer im Ortsverband ehrenamtlich tätig. Die einzelnen Einheiten des THW - Technische Züge mit spezialisierten Fachgruppen - sind Bestandteil der Ortsverbände.

Aufgrund der vielseitigen Verwendungsmöglichkeit ist eine umfassende Darstellung aller Einsatzoptionen des THW in diesem Rahmen nicht möglich. Daher stellen wir nur einzelne Einsatzmöglichkeiten bei verschiedenen Schadenszenarien dar. Pflichtaufgaben von Feuerwehr oder Rettungsdienst gemäß den gesetzlichen Regelungen (Katastrophenschutz ist in erster Linie Ländersache) werden nicht berührt, das THW wird hier unterstützend  im Rahmen der Amtshilfe tätig.

Bei allen Unglücksfällen:

  • Bereitstellung von Einsatzkräften zur Unterstützung zuständiger Behörden und Organisationen
  • Bereitstellung von Transportkapazitäten
  • Ausleuchten von Schadensstellen
  • Mitwirkung im Führungs- und Leitungsbetrieb bei Großeinsätzen
  • Aufbau und Betrieb von Fernsprech- und Funkeinrichtungen (z.B. Relaisstationen)
  • Versorgungsmaßnahmen (z.B. Verpflegung, Betriebsstoffe, Fahrzeug- und Geräteinstandsetzung)

Bei Bränden:

  • Mitwirkung bei der Personenrettung und -bergung aus Höhen und Tiefen
  • Mithilfe bei Evakuierungsmaßnahmen
  • Bergung von Tieren und Sachwerten
  • Sichern oder Niederlegen einsturzgefährdeter Gebäude oder Gebäudeteile Räumen von Brandschutt usw.
  • Beseitigung von Tierkadavern
  • Einrichtung von Wasserentnahmestellen an Oberflächengewässern
  • unterstützende Wasserförderung bzw. Schmutzwasserförderung
  • Anlegen von Brandschneisen bei Flächenbränden

 

Bei beschädigten oder zerstörten Gebäuden:

  • Orten von verschütteten Personen durch elektronische Ortungsgeräte, 
  • Retten und Bergen Verschütteter aus Gefahrenlagen (auch aus Höhen und Tiefen)
  • Sichern oder Niederlegen einsturzgefährdeter Gebäude / -teile.
  • Beseitigen bzw. Räumen von Trümmern.
  • Eigentumssicherung

Bei Wassergefahren

  • Mitwirkung bei der Rettung bzw. Bergung von Menschen, Tieren und Sachwerte aus Wassergefahren

  • verschiedenste Transportaufgaben auf dem Wasser mit Booten Pontons und Fähren

  • Herstellen behelfsmäßiger Übergänge (Brücken, Stege)

  • Bau von Uferbefestigungen, Mitwirkung bei Hochwasserschutzmaßnahmen

  • Bau von Anlegestellen

  • Aufbrechen von Eis

  • Beseitigung von Treibeis

  • Bergung und Beseitigung von Treibgut

  • Notbeleuchtung von Einsatzstellen, Pump-Arbeiten