Gründer
Otto Lummitzsch


Präsident
Albrecht Broemme

Das Technische Hilfswerk in Kürze...

Bereits im Jahre 1919 hatte der ehemalige Pionieroffizier Otto Lummitzsch die Idee, ehrenamtliche Helfer mit technischem Fachwissen zu gewinnen, um bei Katastrophen und Unglücksfällen mit technischem Gerät Hilfe zu leisten.
Er gründete 1919 die "Technische Nothilfe" (TN). Diese Organisation war bereits ausschließlich von dem humanitären Gedanken getragen - wurde allerdings mit dem Ende des 2. Weltkrieges von den Alliierten aufgelöst.

31 Jahre nach der Gründung, am 22. August 1950, wurde Otto Lummitzsch von dem damaligen Bundesminister des Inneren, Dr. Gustav Heinemann beauftragt, erneut eine Organisation mit ehrenamtlichen Helfern für den technischen Zivil- und Katastrophenschutz aufzubauen. Dies war die Geburtsstunde des heutigen THWs - Es wurde als "nicht rechtsfähige Bundesanstalt des öffentlichen Rechts" aufgrund des Erlasses des Bundesministerium des Innern (Errichtungserlass) errichtet und ist seit 1992 direkt dem Bundesinnenministerium unterstellt. 

Mit seinen über 60.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, verteilt auf insgesamt 669 Ortsverbände, bildet das THW neben den Feuerwehren einen wesentlichen Bestandteil im Hilfeleistungssystem der Bundesrepublik Deutschland. Aber auch weltweit ist das THW ein Begriff: In zahlreichen Auslandseinsätzen wie z.B. in Frankreich, im Iran, Mexiko, oder den Niederlanden konnte das THW effektiv und schnell technische Hilfe leisten.

Bundesweit sind rund 850 hauptamtliche Mitarbeiter in den Geschäfts- und Landesbeauftragten- Dienststellen sowie in der THW-Leitung in Bonn/Bad Godesberg tätig. Höchster Repräsentant aller ehren- und hauptamtlichen Angehörigen ist der Präsident Dipl.-Ing. Albrecht Broemme.
Zum Einsatz kommt das THW immer dann, wenn die Folgen von Katastrophen, größeren Schadensereignissen oder schweren Unfällen durch sein Können, seine Fachkompetenz und seine umfangreiche Ausstattung zu bewältigen sind.
Wenn Sie nämlich Verstärkung brauchen - viel Verstärkung, weil ihre eigenen Kräfte quantitativ nicht ausreichen, oder sehr spezielle Verstärkung, weil ungewöhnliche Aufgaben zu lösen sind, kann das THW in vielen Fällen wirksam helfen. Das THW hat einen strukturellen Vorteil in die Wiege gelegt bekommen: Es ist bundesweit einheitlich organisiert. Dadurch verhallt der Ruf nach Verstärkung durch das THW nicht an Kommunal- oder Ländergrenzen. Gleichzeitig kann der nächstgelegene Ortsverband sowohl schnell mit ersten Einsatzkräften Hilfe leisten als auch Spezialausstattung und Verstärkungskräfte überörtlich heranführen. Im Vorfeld bietet die THW-Struktur Ansprechpartner auf örtlicher, regionaler, Landes- und Bundesebene. Örtlich vertritt der Ortsbeauftragte die Bundesbehörde THW. Er ist wie seine Helfer im Ortsverband ehrenamtlich tätig. Die einzelnen Einheiten des THW - Technische Züge mit spezialisierten Fachgruppen - sind Bestandteil der Ortsverbände.

Einsatz- und Verwendungsmöglichkeiten des THW
Aufgrund der vielseitigen Verwendungsbreite ist eine umfassende Einzeldarstellung aller Einsatzmöglichkeiten des THW in diesem Rahmen nicht möglich. In Beispielen werden daher nur einzelne Einsatzmöglichkeiten bei verschiedenen Schadensursachen aufgezeigt. Pflichtaufgaben von Feuerwehr oder Rettungsdienst gemäß den landesgesetzlichen Regelungen werden nicht berührt, das THW wird hier unterstützend im Rahmen der Amtshilfe tätig.


Bei allen Unglücksfällen:Feuerwehr und THW - Ein starkes Team!
- Bereitstellung von Einsatzkräften zur Unterstützung zuständiger Behörden   und Organisationen
- Bereitstellung von Transportkapazitäten
- Ausleuchten von Schadensstellen
- Mitwirkung im Führungs- und Leitungsbetrieb bei Großeinsätzen
- Aufbau und Betrieb von Fernsprech- und Funkeinrichtungen (z.B. Relaisstationen)
- Versorgungsmaßnahmen (z.B. Verpflegung, Betriebsstoffe, Fahrzeug- und Geräteinstandsetzung).


Bei Bränden:
- Mitwirkung bei der Personenrettung und -bergung aus Höhen und Tiefen
- Mithilfe bei Evakuierungsmaßnahmen
- Bergung von Tieren und Sachwerten
- Sichern oder Niederlegen einsturzgefährdeter Gebäude oder Gebäudeteile Räumen von Brandschutt usw.
- Beseitigung von Tierkadavern
- Einrichtung von Wasserentnahmestellen an Oberflächengewässern
- unterstützende Wasserförderung bzw. Schmutzwasserförderung
- Anlegen von Brandschneisen bei Flächenbränden

Bei beschädigten oder zerstörten Gebäuden:
- Orten von verschütteten Personen durch elektronische Ortungsgeräte,
- Retten und Bergen Verschütteter aus Gefahrenlagen (auch aus Höhen und Tiefen),

- Sichern oder Niederlegen einsturzgefährdeter Gebäude / -teile.

- Beseitigen bzw. Räumen von Trümmern.
- Eigentumssicherung

Eine Szene aus einer Großübung in Wesel
Bei Wassergefahren:
- Mitwirkung bei der Rettung bzw. Bergung von Menschen, Tieren und Sachwerte aus Wassergefahren
- verschiedenste Transportaufgaben auf dem Wasser mit Booten Pontons und Fähren
- Herstellen behelfsmäßiger Übergänge (Brücken, Stege)
- Bau von Uferbefestigungen, Mitwirkung bei Hochwasserschutzmaßnahmen
- Bau von Anlegestellen
- Aufbrechen von Eis
- Beseitigung von Treibeis,
- Bergung und Beseitigung von Treibgut
- Notbeleuchtung von Einsatzstellen, Pumparbeiten