Abrechnung:
Ob unsere Kosten Sie den Posten kosten?
Keine Frage, der Einsatz des THW kostet Geld. Wer aber wie viel
bezahlt, ist kein Geheimnis und steht in vernünftigem Verhältnis zur erbrachten
Leistung. Bei Einsätzen, die gegenüber einer Behörde abgerechnet werden müssen,
sind dies nur die Kosten, die dem THW aus diesem
konkreten Anlass direkt entstanden sind, also keine Verwaltungsgebühren,
Vorhaltekosten etc. Die Abrechnungsrichtlinie des THW bestimmt grundsätzlich die
zuständige Behörde als Adressaten der Rechnung. Sie nennt aber so breit gefasste
Ausnahmetatbestände, dass bei den meisten gängigen Einsatzkonstellationen andere
Kostenträger als der Anforderer zahlungspflichtig werden: "Erfolgt die
Anforderung im Auftrag eines Dritten, so sind diesem die Kosten zu berechnen.
Ist ein unmittelbar Begünstigter feststellbar, so sind die Kosten diesem
gegenüber geltend zu machen. Soweit die zuständigen kommunalen oder staatlichen
Stellen aufgrund der sie bindenden Gebührenvorschriften auf die Erhebung von
Kosten verzichten, werden von Seiten des THW keine Kosten in Rechnung gestellt.
Bei Hilfeleistung auf Veranlassung der Polizei ist nicht diese, sondern allein
der Begünstigte kostenpflichtig" (§ 6 THW-Abrechnungsrichtlinie).
Kein starres
Verhalten In der praktischen Arbeit kann der THW-Geschäftsführer somit seine
Partner in der Gefahrenabwehr in der Regel von Erstattungsansprüchen des THW
freihalten. Wenn »die Natur der Verursacher« eines großflächigen Schadens ist
(wie z.B. bei Hochwasser oder Sturm), dann kann die betroffene
Gebietskörperschaft der Rechnungsadressat sein. Aber in solchen Situationen
werden Sie oder der Verantwortliche sicherlich erst der Bevölkerung helfen und
später mit dem THW-Geschäftsführer die Kostenfrage klären. Ihr
THW-Geschäftsführer oder -Ortsverband nennt Ihnen gern auch die gültigen
Kostensätze, insbesondere für spezielles Gerät, das in Ihrem Bereich immer
wieder gebraucht werden könnte. Der Vollständigkeit halber sei noch ein Weg der
Kostenermäßigung genannt, den Sie vielleicht schon kennen. Dieser kommt unter
eng gefassten Voraussetzungen in Frage, wenn das THW an der Einsatztätigkeit ein
Ausbildungsinteresse hat.