Das
Referat für Öffentlichkeitsarbeit hat im Juli 1997 eine Broschüre mit dem Titel
"THW anfordern" herausgebracht. An dieser Stelle werden die einleitenden Worte
dieser Broschüre wiedergegeben: "Anforderer des THW können Sie werden, wenn in
Ihrem behördlichen Zuständigkeitsbereich nach einem Schadensereignis eine
Gefahrenquelle zu beseitigen ist und Ihre eigenen Kräfte wegen Art oder Umfang
der Aufgaben Unterstützung benötigen. Das THW unterhält für eine Vielzahl von
Schadensfällen spezialisierte Einheiten, die auch überörtlich oder sogar
überregional für Sie bereitstehen. Der Weg der Anforderung ist denkbar einfach:
Wenn es schnell gehen muss, alarmieren Sie den nächstgelegenen THW-Ortsverband
über die zuständige Feuerwehr-Leitstelle
und sagen, was zu tun ist. Wir schicken dann aus dem "Technik-Baukasten" THW die
erforderlichen Einsatzkräfte in den Einsatz. Ist es nicht ganz so eilig, rufen
Sie uns doch erst einmal an und besprechen mit uns die Einsatzmöglichkeiten. Wir
sind telefonisch rund um die Uhr erreichbar - einmal der nächstgelegene
THW-Ortsverband mit seinen Führungskräften oder die überörtlich zuständige
THW-Geschäftsstelle. Die Kosten unseres Einsatzes rechnen wir selbst mit dem
Nutznießer der Leistung oder dem Verursacher ab. Erfolgt eine THW-Anforderung im
Zusammenhang mit Pflichtaufgaben der Feuerwehr, ist für uns ein Kostenverzicht
möglich. Auf den folgenden Seiten haben wir übersichtlich zusammengefasst, was
Sie als Profi in der Gefahrenabwehr über uns wissen sollten. Da diese Broschüre
einen bundesweiten "Durchschnitt" zeigt, kann Ihr THW-Ortsbeauftragter oder
-Geschäftsführer im Gespräch sicher manches zu örtlich abweichenden
Möglichkeiten ergänzen."
Wer führt den
Einsatz?
Im Einsatzfall werden die THW-Einheiten grundsätzlich der örtlichen
Einsatzleitung unterstellt und erhalten von dieser ihre Einsatzaufträge. Nach
den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes trägt das
Technische Hilfswerk im Rahmen der Amtshilfe als ersuchte Behörde die
Verantwortung für die Durchführung der Maßnahmen.
Das THW ist gut darauf vorbereitet, sein Einsatzpotential optimal einzusetzen -
sowohl in weniger spektakulären Fällen als auch bei Großschadenslagen. Die
THW-Einheiten werden immer angepasst an die Führungsstruktur der zuständigen
Behörde oder Stelle geführt und eingesetzt. In der Regel wird die Einsatzleitung
der Feuerwehr obliegen. Es sind jedoch auch Schadensfälle denkbar, in denen das
THW auch eine eigene Führungsstelle einrichtet (z. B. bei Übertragung eines
eigenen Einsatzabschnittes an das THW). Stets entsendet das THW fachlich
qualifiziertes Verbindungspersonal in die Stäbe der für die Gefahrenabwehr
zuständigen Behörden und in die Einsatzleitung. Die Führung seiner eigenen
Einheiten nimmt das THW nach Auftragsvorgabe in eigener Verantwortlichkeit wahr.
Formell ist der THW-Ortsbeauftragte der Behördenvertreter auf örtlicher Ebene.
Amtshilfeersuchen an das THW zu Einsätzen werden in der Regel an ihn gerichtet.
Er entscheidet aufgrund der Anforderung über Art und Umfang des THW-Einsatzes
und fordert ggf. überörtliche Hilfe beim THW-Geschäftsführer an. Bei größeren
Schadensereignissen werden Kreisverwaltungen bzw. Sonderbehörden die Hilfe bei
der Geschäftsstelle als regionaler Ebene der Behörde THW anfordern.
Grundsätze
für den Einsatz des THW
Für die Führung des THW im Einsatz sind folgende
Grundsätze von besonderer Bedeutung: Immer dann, wenn ein Bedarfsträger das THW
anfordert/einsetzt, dieser Bedarfsträger über eine taktische Führungsstruktur
verfügt, wird das THW unterstellt und ordnet sich grundsätzlich mit seinen
Einheiten/ Teileinheiten in die Führungsstruktur des Bedarfsträgers ein.
"Auf weitere gute Zusammenarbeit!"