Hier können
Sie die aktuellen Dienstpläne
nachsehen. Obwohl wir uns stets bemühen, die Online-Dienstpläne so aktuell wie möglich zu
halten, können wir keine Garantie für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit
geben. Wir bitten deshalb, Folgendes zu beachten:
Eventuelle Änderungen der
Dienst-/Ausbildungspläne bleiben vorbehalten.
Da die Dienstpläne auf der Homepage nicht verbindlich sind, sondern
eher als "Gedankenstütze" gedacht sind, hat sich jedes THW-Mitglied regelmäßig am
schwarzen Brett in der Unterkunft über Änderungen zu informieren -
Eine Zusendung der gültigen Dienstpläne an die Helfer ist nicht
Pflicht des Ortverbandes.
Die Verwaltung ist jeden Mittwoch von 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr geöffnet. Zu
dieser Zeit und zu den regulären Diensten können
Sie sich Exemplare der
Dienstpläne kopieren.
Bitte beachten Sie, dass ein unentschuldigtes Fernbleiben eine Dienstpflichtverletzung
darstellt und eine schriftliche Ermahnung
mit den
jeweiligen Folgen bis hin zum Bußgeldverfahren bzw. der Entlassung nach sich
ziehen kann.
Wichtige Hinweise
zum Dienstbetrieb
- Alle THW-Mitglieder sind
gesetzlich verpflichtet, an den angeordneten Dienst- und
Ausbildungsveranstaltungen teilzunehmen.
- Alle Dienst- und
Ausbildungsveranstaltungen sind in vollständiger und sauberer
THW-Dienstkleidung pünktlich anzutreten. Soweit der Zugführer keine anders
lautende Information gibt, ist der THW-Multifunktionsanzug (MFA) zu
tragen.
- Die gesamte Dienstkleidung
befindet sich grundsätzlich im zugewiesenen Spind.
- Jedes THW-Mitglied hat nach
den bestehenden Richtlinien Anspruch auf Jahresurlaub. Der Antrag ist
frühzeitig (spätestens zwei Wochen) vor Antritt zu beantragen.
Antragsformulare gibt es im Verwaltungsbüro oder
hier zum downloaden. Der Antrag ist
während der Bürozeiten persönlich im Ortsverband abzugeben.
- Können Sie wegen einer
Erkrankung an einer Dienst- und Ausbildungsveranstaltung nicht teilnehmen,
so haben Sie dies dem zuständigen Zugführer umgehend mitzuteilen. Spätestens
drei Kalendertage nach der Veranstaltung ist eine ärztliche
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf eigene Kosten beim Ortsverband
vorzulegen, da ansonsten von einem unentschuldigtem Fernbleiben ausgegangen
wird.
- Dienstbefreiungen aus
sonstigem Anlass sind beim Ortsbeauftragten oder seinem Stellvertreter zu
beantragen und somit genehmigungspflichtig. Ein Anspruch hierauf besteht
zunächst grundsätzlich nicht!
- Alle THW-Mitglieder sind
verpflichtet,
Änderungen der persönlichen
Daten (Anschrift, Beruf, Telefon usw.) umgehend schriftlich zu melden.
Formulare gibt es im Verwaltungsbüro oder
hier zum downloaden.
Downloads
Urlaubsantrag
(110 KB)
Mitteilung:
Änderung der persönlichen Daten
(49 KB)