Der OV-Stab - Die Verwaltungsebene des Ortsverbandes.
Im OV-Stab laufen alle Fäden der OV-internen Organisation zusammen. Vorgesetzter aller "Stabshelfer" ist der stellvertretende Ortsbeauftragte. Obwohl der Ortsbeauftragte im Grunde kein Mitglied des OV-Stab ist, ist er hier als Vorgesetzter aller Helfer im Ortsverband aufgelistet. Die Funktionsabzeichen der Mitglieder im OV-Stab zeichnen sich durch ihre silberne Farbe aus.
 


Michael Hufschmidt
Der Ortsbeauftragte (OB) repräsentiert seinen OV in eigener Verantwortung. Dabei vollzieht er das THW-Helferrechtsgesetz im räumlichen Zuständigkeitsbereich des OV. Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und der hierzu erlassenen Rechtsverordnungen sowie der entsprechenden Richtlinien erfolgen unter dem primären Ziel der Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft seiner Einheiten. Im Einsatzfall ist er die von den Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträgern auf örtlicher Ebene anzufordernde Behörde.
Er ist der organisatorische Leiter des THW-Einsatzes in seinem Zuständigkeitsbereich. Bei überörtlichen / überregionalen Einsätzen erhält er Einsatzaufträge vom Geschäftsführer. Er repräsentiert den Ortsverband nach außen.

Hans Engels
Der Stellvertretende Ortsbeauftragte (StvOB) führt den OV-Stab und vertritt den Ortsbeauftragten in dessen Abwesenheit. Er ist für den inneren Dienst im Ortsverband und für die Ausbildung und Einsatzbereitschaft des OV-Stabes verantwortlich.
Im Einsatzfall ist der Stellvertretende Ortsbeauftragte Leiter des LuK-Stabes im Ortsverband. Er stellt die Alarmierung, Nachalarmierung, Versorgung und Ablösung der OV-Kräfte sicher. Gleichzeitig hält er Verbindung zum Anforderer und gegebenenfalls der übergeordneten Ebene in der THW-Struktur.
Der Stellvertretende Ortsbeauftragte koordiniert auch die Zusammenarbeit des Ortsverbandes mit der Jugendgruppe.

Jens Ueberdick
Der Ausbildungsbeauftragte (AB) koordiniert verantwortlich die Ausbildung im OV. Er unterstützt den OB in allen Angelegenheiten der Ausbildung und stellt so eine qualitativ hochwertige Standortausbildung sicher. Er ist für die Grundausbildung, sowie die Überwachung und Koordination der Standortausbildung entsprechend den Ausbildungs- und Fachvorgaben verantwortlich.
Der Ausbildungsbeauftragte kann im Bedarfsfalle den stv. Ortsbeauftragten vertreten.

Stephan Frambach
Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ) ist für die interne und externe Öffentlichkeitsarbeit sowie die Maßnahmen zur Helferwerbung des OV zuständig. Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist er in geeigneter Weise in den Informationsfluss des OV einzubinden. Der BÖ unterstützt den OB bei allen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen sowie der OV internen Helferinformation. Hierzu gehören insbesondere Helferwerbung, Kontaktpflege zu örtlichen Medien, Pressearbeit, Gestaltung von Publikationen, öffentliche Präsenz bei offiziellen Anlässen etc.

Christian Wacker
Der Schirrmeister (SM) ist für die Geräte- und Fahrzeugausstattung des OV mitverantwortlich. Zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben kann er in Absprache mit dem OB und den Zugführern auf Helfer des OVs zurückgreifen. Er arbeitet eng mit den Sachkundigen und dem Bürosachbearbeiter für Ausstattung der Geschäftsstelle zusammen. Bei Einsätzen erledigt er vorwiegend logistische Aufgaben.
Bei größeren Einsätzen kann er auch in Zusammenarbeit mit der Fachgruppe Logistik überörtlich eingesetzt werden. Darüber hinaus stellt er die Fortbildung der Kraftfahrer im OV sicher.

Tobias Engels
Der Schirrmeister (SM) ist für die Geräte- und Fahrzeugausstattung des OV mitverantwortlich. Zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben kann er in Absprache mit dem OB und den Zugführern auf Helfer des OVs zurückgreifen. Er arbeitet eng mit den Sachkundigen und dem Bürosachbearbeiter für Ausstattung der Geschäftsstelle zusammen. Bei Einsätzen erledigt er vorwiegend logistische Aufgaben.
Bei größeren Einsätzen kann er auch in Zusammenarbeit mit der Fachgruppe Logistik überörtlich eingesetzt werden. Darüber hinaus stellt er die Fortbildung der Kraftfahrer im OV sicher.

Jörg Magaß

Der Jugendbetreuer (JB) ist für die Jugendarbeit des OV zuständig. Er ist verpflichtet, die Junghelfer in allen Angelegenheiten zu betreuen und unter besonderer Rücksichtname der Unfallverhütungsvorschrift entsprechend den Aufgaben des THW auszubilden. Er wird hierbei durch Helfer des Ortsverbandes unterstützt.
Unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen ist das Interesse des einzelnen Junghelfers zu fördern - dabei muss der JB immer als "gutes" Vorbild agieren.
Der JB ist neben dem Ortsjugendleiter Ansprechpartner des Ortsverbandes zum Verein "THW-Jugend e.V.". Bei der externen Jugendarbeit arbeitet er mit dem Öffentlichkeitsbeauftragten zusammen.


Sylvia Prepols
Der Jugendbetreuer (JB) ist für die Jugendarbeit des OV zuständig. Er ist verpflichtet, die Junghelfer in allen Angelegenheiten zu betreuen und unter besonderer Rücksichtname der Unfallverhütungsvorschrift entsprechend den Aufgaben des THW auszubilden. Er wird hierbei durch Helfer des Ortsverbandes unterstützt.
Unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen ist das Interesse des einzelnen Junghelfers zu fördern - dabei muss der JB immer als "gutes" Vorbild agieren.
Der JB ist neben dem Ortsjugendleiter Ansprechpartner des Ortsverbandes zum Verein "THW-Jugend e.V.". Bei der externen Jugendarbeit arbeitet er mit dem Öffentlichkeitsbeauftragten zusammen.

Klaus Johnen
Der Verwaltungshelfer (VwHe) ist für die Verwaltungsarbeiten im OV verantwortlich. Der VwHe erledigt alle im OV anfallenden Verwaltungsarbeiten, hierzu gehören insbesondere Anlage und laufende Bearbeitung der Helferakten, gem. Leitfaden, Führung der Personalstandslisten, Führung der persönlichen Ausstattungslisten, einschließlich Bestandserfassung, Erstellung von Verlustmeldungen und Aussonderungsanträgen zur Weitergabe an die Geschäftsstelle, Ausfüllen der Lehrgangsmeldungen sowie Nachweisführung, Führen der Handkasse, einschl. der Prüfung von Nachweisungen, Belegen, Rechnungen und Auszahlungen, Schriftguterstellung, Verwaltung und Statistik, Mitwirkung bei der allgemeinen Berichterstattung Vorbereitung der Ermahnungs- und Ausschlussverfahren sowie Sammlung und Verwaltung aller Verfügungen.

Matthias Wagner
Der Koch (K) ist für die Verpflegung der Helfer im OV verantwortlich. Sowohl im Einsatzfall als auch während der regulären Dienstzeiten sorgt er für die Anforderung und Zubereitung von Verpflegung und Getränken. Dabei wird er von kompetenten Helfern des OV unterstützt. Er ist ebenso für die Lagerhaltung eines gewissen Lebensmittelbestandes verantwortlich, damit im Einsatzfall möglichst rasch die erste Verpflegung erfolgen kann.