
Michael Hufschmidt |
Der Ortsbeauftragte
(OB) repräsentiert seinen OV in eigener
Verantwortung. Dabei vollzieht er das THW-Helferrechtsgesetz im räumlichen
Zuständigkeitsbereich des OV. Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und der
hierzu erlassenen Rechtsverordnungen sowie der entsprechenden Richtlinien
erfolgen unter dem primären Ziel der Sicherstellung der jederzeitigen
Einsatzbereitschaft seiner Einheiten. Im Einsatzfall ist er die von den
Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträgern auf örtlicher Ebene
anzufordernde Behörde.
Er ist der organisatorische Leiter des THW-Einsatzes
in seinem Zuständigkeitsbereich. Bei überörtlichen / überregionalen
Einsätzen erhält er Einsatzaufträge vom Geschäftsführer. Er repräsentiert
den Ortsverband nach außen. |

Hans Engels |
Der Stellvertretende Ortsbeauftragte (StvOB)
führt den OV-Stab und vertritt den Ortsbeauftragten in dessen Abwesenheit.
Er ist für den inneren Dienst im Ortsverband und für die Ausbildung und
Einsatzbereitschaft des OV-Stabes verantwortlich.
Im Einsatzfall ist der Stellvertretende Ortsbeauftragte Leiter des
LuK-Stabes im Ortsverband. Er stellt die Alarmierung, Nachalarmierung,
Versorgung und Ablösung der OV-Kräfte sicher. Gleichzeitig hält er
Verbindung zum Anforderer und gegebenenfalls der übergeordneten Ebene in
der THW-Struktur.
Der Stellvertretende Ortsbeauftragte koordiniert auch die Zusammenarbeit
des Ortsverbandes mit der Jugendgruppe. |

Jens Ueberdick |
Der Ausbildungsbeauftragte
(AB) koordiniert
verantwortlich die Ausbildung im OV. Er unterstützt den OB in allen
Angelegenheiten der Ausbildung
und stellt so eine qualitativ hochwertige Standortausbildung sicher. Er ist für die Grundausbildung, sowie die
Überwachung und Koordination der Standortausbildung entsprechend den
Ausbildungs- und Fachvorgaben verantwortlich.
Der
Ausbildungsbeauftragte kann im Bedarfsfalle den stv. Ortsbeauftragten
vertreten. |

Stephan Frambach |
Der
Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ)
ist für die interne und externe Öffentlichkeitsarbeit sowie die Maßnahmen
zur Helferwerbung des OV zuständig. Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist er
in geeigneter Weise in den Informationsfluss des OV einzubinden. Der BÖ
unterstützt den OB bei allen öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen sowie der
OV internen Helferinformation. Hierzu gehören insbesondere Helferwerbung,
Kontaktpflege zu örtlichen Medien, Pressearbeit, Gestaltung von
Publikationen, öffentliche Präsenz bei offiziellen Anlässen etc. |

Christian Wacker |
Der
Schirrmeister (SM) ist für die Geräte- und Fahrzeugausstattung des OV
mitverantwortlich. Zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben kann er in
Absprache mit dem OB und den Zugführern auf Helfer des OVs zurückgreifen.
Er arbeitet eng mit den Sachkundigen und dem Bürosachbearbeiter für
Ausstattung der Geschäftsstelle zusammen. Bei Einsätzen erledigt er
vorwiegend logistische Aufgaben.
Bei größeren Einsätzen kann er auch in Zusammenarbeit mit der Fachgruppe
Logistik überörtlich eingesetzt werden. Darüber hinaus stellt er die
Fortbildung der Kraftfahrer im OV sicher. |

Tobias Engels |
Der
Schirrmeister (SM) ist für die Geräte- und Fahrzeugausstattung des OV
mitverantwortlich. Zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben kann er in
Absprache mit dem OB und den Zugführern auf Helfer des OVs zurückgreifen.
Er arbeitet eng mit den Sachkundigen und dem Bürosachbearbeiter für
Ausstattung der Geschäftsstelle zusammen. Bei Einsätzen erledigt er
vorwiegend logistische Aufgaben.
Bei größeren Einsätzen kann er auch in Zusammenarbeit mit der Fachgruppe
Logistik überörtlich eingesetzt werden. Darüber hinaus stellt er die
Fortbildung der Kraftfahrer im OV sicher. |

Jörg Magaß |

Der Jugendbetreuer (JB)
ist für die Jugendarbeit des OV zuständig. Er ist verpflichtet, die
Junghelfer in allen Angelegenheiten zu betreuen und unter besonderer
Rücksichtname der Unfallverhütungsvorschrift entsprechend den Aufgaben des
THW auszubilden. Er wird hierbei durch Helfer des Ortsverbandes
unterstützt.
Unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen ist das Interesse des
einzelnen Junghelfers zu fördern - dabei muss der JB immer als "gutes"
Vorbild agieren.
Der JB ist neben dem Ortsjugendleiter Ansprechpartner des Ortsverbandes
zum Verein "THW-Jugend e.V.".
Bei der externen Jugendarbeit arbeitet er mit dem
Öffentlichkeitsbeauftragten zusammen. |

Sylvia Prepols |
Der Jugendbetreuer (JB)
ist für die Jugendarbeit des OV zuständig. Er ist verpflichtet, die
Junghelfer in allen Angelegenheiten zu betreuen und unter besonderer
Rücksichtname der Unfallverhütungsvorschrift entsprechend den Aufgaben des
THW auszubilden. Er wird hierbei durch Helfer des Ortsverbandes
unterstützt.
Unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen ist das Interesse des
einzelnen Junghelfers zu fördern - dabei muss der JB immer als "gutes"
Vorbild agieren.
Der JB ist neben dem Ortsjugendleiter Ansprechpartner des Ortsverbandes
zum Verein "THW-Jugend e.V.".
Bei der externen Jugendarbeit arbeitet er mit dem
Öffentlichkeitsbeauftragten zusammen. |

Klaus Johnen |
Der
Verwaltungshelfer (VwHe) ist für die Verwaltungsarbeiten im OV
verantwortlich. Der VwHe erledigt alle im OV anfallenden
Verwaltungsarbeiten, hierzu gehören insbesondere Anlage und laufende
Bearbeitung der Helferakten, gem. Leitfaden, Führung der
Personalstandslisten, Führung der persönlichen Ausstattungslisten,
einschließlich Bestandserfassung, Erstellung von Verlustmeldungen und
Aussonderungsanträgen zur Weitergabe an die Geschäftsstelle, Ausfüllen der
Lehrgangsmeldungen sowie Nachweisführung, Führen der Handkasse, einschl.
der Prüfung von Nachweisungen, Belegen, Rechnungen und Auszahlungen,
Schriftguterstellung, Verwaltung und Statistik, Mitwirkung bei der
allgemeinen Berichterstattung Vorbereitung der Ermahnungs- und
Ausschlussverfahren sowie Sammlung und Verwaltung aller Verfügungen. |

Matthias Wagner |
Der
Koch (K) ist für die Verpflegung der Helfer im
OV verantwortlich. Sowohl im Einsatzfall als auch während der regulären
Dienstzeiten sorgt er für die Anforderung und Zubereitung von Verpflegung
und Getränken. Dabei wird er von kompetenten Helfern des OV unterstützt.
Er ist ebenso für die Lagerhaltung eines gewissen Lebensmittelbestandes
verantwortlich, damit im Einsatzfall möglichst rasch die erste Verpflegung
erfolgen kann. |